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Toussaint & Schmitt

Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof

WILLKOMMEN

Wir sind als Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zugelassen und vertreten Mandanten in allen Revisions-, Nichtzulassungsbeschwerde- und Rechtsbeschwerdesachen vor den Zivilsenaten des BGH. In diesen Verfahren können sich die Parteien nur durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der beim BGH zugelassen ist.

Der BGH ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Zivilrechtspflege. Er überprüft als Revisionsgericht die Entscheidungen der Vorinstanzen auf materiell- und verfahrensrechtliche Fehler. Der BGH ist keine Tatsacheninstanz und trifft deshalb keine eigenen Tatsachenfeststellungen. Die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte sind spezialisiert auf die besonderen Anforderungen revisionsrechtlicher Verfahren und stellen für die Prozessparteien vor dem BGH „Waffengleichheit“ her. Die revisionsrechtliche Spezialisierung der Anwälte beim BGH und ihre wissenschaftliche Arbeitsweise sollen sicherstellen, dass alle beteiligten Parteien qualifiziert vertreten werden und die Anwälte und Richter miteinander auf Augenhöhe verhandeln können.

Die Rechtsanwälte beim BGH bilden eine besondere Rechtsanwaltschaft (vgl. §§ 162-174 BRAO) und sind in einer eigenen Rechtsanwaltskammer zusammengeschlossen (http://www.rak-bgh.de). Vergleichbare Anwaltschaften gibt es in Frankreich, Belgien und seit 2012 in den Niederlanden.

Die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte dürfen nur vor dem Bundesgerichtshof, den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes (Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht) und dem Bundesverfassungsgericht sowie vor internationalen und gemeinsamen zwischenstaatlichen Gerichten wie beispielsweise dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) auftreten. Vor den Instanzgerichten, insbesondere Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, ist ihnen die anwaltliche Vertretung von Mandanten berufsrechtlich nicht gestattet.

Rechtsanwälte

Dr. Guido Toussaint

Prof. Dr. Ralph Schmitt

KANZLEI

Unsere Tradition

Die Kanzlei wurde 1979 von Dr. Herbert Messer nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof gegründet. 1989 schloss sich ihm Dr. Christoph v. Mettenheim an. Als Dr. Messer sich 2007 zur Ruhe setzte, trat Dr. Guido Toussaint an seine Stelle. Im Jahr 2011, nach dem Eintritt Dr. v. Mettenheims in den Ruhestand, kam Prof. Dr. Ralph Schmitt hinzu.

Wir setzen uns für Sie ein

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über die fachliche Kompetenz, Mandate aus dem Zivilrecht in seiner ganzen Breite vor allen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs zu übernehmen. Wir kombinieren revisionsrechtliche Expertise mit dem Blick für die materiell- und verfahrensrechtlichen Besonderheiten Ihres Falls. Wir nehmen uns die erforderliche Zeit, um uns in Ihr individuelles Anliegen detailliert und in Abstimmung mit Ihnen bzw. Ihren Anwälten aus den Vorinstanzen einzuarbeiten. Auf der Grundlage einer sorgfältigen Analyse der Instanzentscheidungen und des bisherigen Prozessverlaufs konzentrieren wir uns auf die revisionsrechtlichen Angriffspunkte. Dabei denken wir Ihren Fall grundlegend neu durch, um bislang eventuell nicht beachtete Aspekte zu erkennen – dies kann so manchem Fall eine neue Wendung geben.

Wir beraten Sie

Wir stehen Ihnen gern auch beratend zur Seite, etwa zur Begleitung Ihres Instanzverfahrens insbesondere unter revisionsrechtlichem Blickwinkel oder mit gutachterlicher Beurteilung.